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Genehmigung und Abrechnung von Reisen

Um Reisekosten über Frauenfördermittel abrechnen zu können, müssen diese im Voraus genehmigt werden (mindestens 2 Wochen vorher beantragen). Außerdem ist zu beachtet, dass Reisekostenabrechnungen innerhalb von 6 Monaten nach Antritt der Reise bei der Reisekostenstelle eingegangen sein müssen. Nach Ablauf dieser Frist können keine Anträge mehr bearbeitet werden!

Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Genehmigung und Abrechnung von Reisen oder informieren Sie sich auf der Seite der Reisekostenstelle.