Frauenfördermittel
Im Rahmen der leistungsorientierten Mittelvergabe für den Bereich Gleichstellung an der Freien Universität Berlin stehen am Fachbereich Frauenfördermittel zur Verfügung. Diese Mittel werden dafür eingesetzt, Frauen bei der Gestaltung einer erfolgreichen Karriere in Forschung und Lehre zu unterstützen. Außerdem sollen sie dazu beitragen, den Frauenförderplan des Fachbereichs Mathematik und Informatik umzusetzen.
Gefördert werden:
– Förderung oder Schaffung von infrastrukturellen Voraussetzungen
Die Förderung in diesem Bereich dient dazu, die Infrastruktur des FB für Frauen* attraktiver zu gestalten und den Bereich Gender Studies am FB zu stärken.Beispiele: Hilfe zur Karriereplanung von Frauen* (Seminare Kolloquien o.ä., Beschaffung von spezieller Literatur für Bibliothek), projektbezogene Förderung einer studentischen Hilfskraft für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen mit Familienaufgaben, Einladung von Gastdozent*innen mit dem Ziel der Vorbildwirkung exzellenter Wissenschaftler*innen, Maßnahmen zur Netzwerkbildung.
– Personenbezogene Förderung
Die Förderung in diesem Bereich dient einer Unterstützung von Frauen* am FB in einem zeitlich und inhaltlich klar umrissenen Rahmen.Beispiele: Weiterbildung, Stellenüberbrückung (siehe Vergabeverfahren der Frauenfördermittel), Reisemittel, Gasteinladungen, die der wissenschaftlichen Zusammenarbeit und den Zielen der Frauen*förderung oder der Stärkung des Wissenschaftsfeldes Gender Studies dienen.
Zum Beispiel werden Veranstaltungen aus dem Rhoda-Erdmann-Programm und Reisen zur Informatica Feminale unter Berücksichtigung eines zumutbaren Eigenanteils bezuschusst.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind alle Personen, die dem FB angehören. Es können laufend Anträge in elektronischer Form bei der Frauenbeauftragten eingereicht werden. Die Frauenföderkommission (KFFM) des Fachbereichs entscheidet über die Anträge.
Antragsform
Eingereicht werden müssen in jedem Fall ein formloser, begründeter Antrag in elektronischer Form, beinhaltend das Vorhaben, die Dauer sowie die Begründung seiner Eignung im Frauenförderprogramm des FB und ein Kostenvoranschlag. Insbesondere sollte dargelegt werden, warum keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Eine nachträgliche Förderung bereits erfolgter Projekte ist nicht möglich!Weiteren Informationen können Sie dem Vergabeverfahren der Frauenfördermittel entnehmen.