Der Institutsrat ist geregelt in BerlHG §75. Er wählt eine_n Geschäftsführenden Direktor_in, "fasst Beschlüsse über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Einrichtung", d.h. des Instituts und "beruft mindestens einmal im Semester eine Institutsversammlung aller Mitglieder der Einrichtung ein".
Die Geschäftsführende Direktor_in "kann in unaufschiebbaren Angelegenheiten anstelle des Institutsrats die unerlässlichen Entscheidungen und Maßnahmen treffen."
Unser Institutsrat berät und verabschiedet traditionell insbesondere in jedem Semester das Lehrprogramm.
Beschlüsse des Institutsrats mit längerfristiger Relevanz.