Übergangsregeln StO/PO 2012 - SPO 2019
Ab dem Wintersemester 2019/20 wird das Lehrangebot sukzessive auf die SPO (2019) umgestellt. Studierende nach der alten Ordnung können entweder ihr Studium auf Grundlage der StO/PO (2012) fortsetzen oder in die neue Ordnung wechseln. Folgendes ist dabei zu beachten:
Verbleib in der alten Ordnung
Die Pflichtmodule des ersten Semstesters werden nicht mehr angeboten! Reguläre Prüfungen zu diese Modulen konnten letztmalig im Wintersemester 2019/20 absolviert werden.
Fehlende/noch nicht abgeschlossene Module können ersetzt werden durch folgende Module der neuen Ordnung:
- Genomik: Foundations in Bio-Medicine
- Algorithmen: Foundations in Computer Science
- Numerik: Numerik II (aus dem Masterstudiengang Mathematik)
- Optimierung/Statistik: Foundations in Mathematics and Statistics
Fehlen sowohl ""Statistik" als auch "Optimierung", so muss zusätzlich das "V-Modul Machine Learning in Bioinformatics" (als Ersatz für Statistik) absolviert werden.
Bitte beachten Sie: Module, die nicht aus Ihrem Studiengang kommen, können nicht direkt in Campus Management gewählt werden. Bitte füllen Sie das Formular Modulanmeldung aus und bringen oder schicken Sie es zum Prüfungsbüro.
Kernmodule und Praxismodule werden weiterhin angeboten, z.T. unter anderen Veranstaltungstiteln:
- Kernmodul Netzwerkanalyse: Complex Systems in Bioinformatics
- Kernmodul Sequenzanalyse: Advanced Algorithms in Bioinformatics
Veranstaltungen für das Forschungsmodul werden weiterhin angeboten.
Forschungspraktikum und Masterarbeit können wie bisher absolviert werden.
Ein Lehrangebot nach der Studien- und Prüfungsordnung von 2012 wird bis zum Ende des Sommersemesters 2021 gewährleistet. Abschlüsse auf Grundlage dieser Ordnung werden noch bis zum Ende des Sommersemesters 2022 zugelassen.Wechsel in die neue Ordnung
Ein Wechsel in die SPO (2019) ist immer möglich, er sollte vor Beginn eines Semesters vorgenommen werden. Bitte füllen Sie das Formular "Antrag auf Studiengangswechsel zur SPO 2019" aus und bringen Sie es zum Prüfungsbüro. Lassen Sie sich ggf. vorher beraten, ob ein Wechsel in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Bisher absolvierte Module können angerechnet werden:
Grundlagenstudium:
- Foundations in Bio-Medicine: Genomik
- Foundations in Computer Science: Algorithmen
- Foundations in Mathematik und Statistics: Optimierung oder Statistik
Diese Anrechnungen werden als erstes durchgeführt. Weitere absolvierte Pflichtmodule aus der alte StO können für "Introduction to Focus Areas" (s.u.) oder als Wahlpflichtveranstaltungen (V+Ü, 5 LP) angerechnet werden.
- Introduction to Focus Areas (12 LP, V+Sem. Unterricht):
- Zwei noch nicht für Foundations angerechnete Pflichtmodule oder
- Ein noch nicht angerechneter Pflichtmodul (6 LP) + ein weiteres (geeignetes) 5 LP Modul
"Introduction to Focus Areas" kann selbstverständlich auch belegt und weitere absolvierte Pflichtmodule als entsprechende Wahlpflichtveranstaltung (V+Ü, 5 LP) eingebracht werden.
Profilstudium
- Ethics and Policy Questions: hatte bisher keine Entsprechung, es muss belegt werden.
- Forschungspraktikum: bleibt unverändert erhalten und kann übernommen werden.
Focus Areas:
Complex Systems
- Complex Systems in Bioinformatics (V+Ü+S, 10 LP): Kernmodul Netzwerkanalyse
- Complex Systems in Biomedical Applications (V+Ü, 5 LP):
- Kernmodul Physiologie (V+Ü+S); zusätzlich wird es als Seminar (Current Research topics in Complex Systems) angerechnet, oder
- Passende Vorlesung aus dem Forschungsmodul (Einzelfallentscheidung)
Advanced Algorithms
- Advanced Algorithms for Bioinformatics (V+Ü+S, 10 LP): Kernmodul Sequenzanalyse
- Methods in Life Sciences (V+S, 5 LP): Passende Veranstaltung aus dem Forschungsmodul (Einzelfallentscheidung)
Data Sciences
- Data Science in the Life Sciences (15 LP): keine Entsprechung in der alten Studienordnung
Wahlpflichtbereich (Profil- und Ergänzungsstudium):
- Manche Kern- und Praxismodule wurden in den Wahlpfichtbereich übernommen.
- eventuell Anrechnung weiterer Pflichtmodule aus der alten StO (als 5 LP-Module, V+Ü)
- Anrechnung von Veranstaltungen aus dem Forschungsmodul über die "Modulhülsen" (=Module mit flexiblem Inhalt) der Profilbereiche*
*In der alten StO sind die Veranstaltungen im Forschungsmodul unbenotet, was die Anrechnung erschwert. Die RSPO §7(4) sieht jedoch die Möglichkeit einer Anrechnung unbenoteter für benoteter Module mit dem Vermerk „bestanden“ und einer Kennzeichnung der Anrechnung im Zeugnis bzw. der Zeugnisergänzung vor.