Muss ich für meine Auslandsdienstreise eine Krankenversicherung abschließen?
Über die FU greift auf genehmigten Dienstreisen für die meisten Reisenden die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeits- oder Wegeunfälle. Im Krankheitsfall ist Ihre Krankenversichrung zuständig. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie auch im Ausland abgedeckt sind. Die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung sind laut Bundesreisekostengesetz leider nicht erstattungsfähig.