Was ist eine A1-Bescheinigung und brauche ich diese für meine Dienstreise?
Seit 01. Juli 2019 ist es bei Dienstreisen in den EU/EWR-Raum notwendig einen Nachweis über die anzuwendenden Rechtsvorschriften des deutschen Sozialversicherungssystems mit sich zu führen (sog. "A1-Bescheinigung"). Die Länge der Dienstreise spielt hierbei keine Rolle, so dass auch eintägige Dienstreisen von dieser Regelung betroffen sind.
Weitere Informationen zur A1-Bescheinigung und wie diese beantragt werden kann finden Sie hier.